Zwanzig Jahre lang wartete Edward Edmary Mpagi t�glich auf seinen Henker, eine zerm�rbende Minute nach der anderen. Denn in Uganda bekommt ein zum Tode Verurteilter nicht gesagt, wann seine Hinrichtung droht. Jeder Schritt eines W�rters konnte ein Alarmsignal sein.
Nach all den grausamen Jahren �ffnete sich f�r Mpagi die Zellent�r: Der Mann, den er angeblich ermordet hatte, war irgendwo wieder lebend aufgetaucht. �Tag f�r Tag in dem Wissen zu leben, dass du jeden Augenblick in den Tod geschickt werden kannst, ist Folter�, sagt auch der inzwischen 81 Jahre alte Japaner Sakae Menda, der 34 Jahre lang unschuldig im Gef�ngnis sa�.
Riegel vorschieben
F�llen wie diesen wollen die Vereinten Nationen endg�ltig einen Riegel vorschieben. Am Mittwoch entscheidet der UN- Menschenrechtsausschuss in New York �ber eine Resolution, die zumindest alle bereits gef�llten Todesurteile aussetzen soll. �Unser Ziel bleibt nat�rlich, die Todesstrafe ganz abzuschaffen�, sagt Mario Marazziti von der italienischen Gemeinschaft Sant'Egidio, die zusammen mit der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) f�nf Millionen Unterschriften f�r das Anliegen gesammelt hat.
Die Resolution, von Italien angeschoben, von Gabun eingebracht und von allen EUL�ndern unterst�tzt, hat inzwischen 83 Bef�rworter. Aber das reicht noch nicht aus. In der entscheidenden Ausschusssitzung, aber auch bei der Absegnung durch die Vollversammlung im Dezember muss das Papier bei den 192 Mitgliedsstaaten eine Mehrheit finden - also mindestens 97 Stimmen. �Das wird noch ein unheimlich m�hseliges Verfahren�, sagt ein Kenner der diplomatischen Gepflogenheiten im UNHauptquartier. In 131 L�ndern der Welt ist die Todesstrafe nach einer AI- Statistik rechtlich abgeschafft oder wird zumindest in der Praxis nicht mehr vollzogen. 66 Staaten allerdings halten nach wie vor an dem umstrittenen Instrument fest. 90 Prozent aller Exekutionen im vergangenen Jahr wurden in 6 dieser 66 L�nder vollzogen: China, Iran, Irak, Pakistan, Sudan und den USA. Europa ist mit Ausnahme von Wei�russland praktisch eine todesstrafenfreie Zone.
Keine Abschreckung
Die Bef�rworter der Resolution verweisen darauf, dass die Todesstrafe Studien zufolge keine abschreckende Wirkung hat. Sie sei grausam, verletze das Menschenrecht auf Leben und k�nne unumkehrbar auch unschuldige Opfer treffen. �Eine Hinrichtung entw�rdigt alle Beteiligten und entwertet menschliches Leben�, sagt Amnesty International. �Eine Exekution kann nicht benutzt werden, um Mord zu bestrafen - sie ist Mord.�China h�lt nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Hands Off Cain mit mindestens 5000 Hinrichtungen im Jahr 2006 den traurigen Rekord. Human Rights Watch sprach k�rzlich sogar von 7500 F�llen. Inzwischen hat der Oberste Gerichtshof in Peking eine Direktive erlassen, nach der exekutionen nur �in �u�erst begrenzter Zahl� vollzogen werden sollen. In den USA, wo es seit der Wiedereinf�hrung der Todesstrafe 1976 insgesamt 1099 Hinrichtungen gab, liegt das umstrittene Instrument derzeit mehr oder weniger auf Eis. Nach Berichten �ber �verpfuschte Hinrichtungen� will der Oberste Gerichtshof im kommenden Jahr �ber die Zul�ssigkeit der Giftspritze entscheiden. Erschreckend genug: Selbst im angeblichen Musterland der demokratie kommt es immer wieder zu Fehlurteilen. Seit 1973 wurden US-weit 124 Todeskandidaten nachtr�glich freigesprochen, weil sich - oft erst nach Jahren - ihre Unschuld herausstellte.
Nada Weigelt
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