Ab 15. September um 8.00 Uhr bis 15. Oktober 24.00 Uhr können illegal in Italien anwesende Ausländer ihren Aufenthalt legalisieren.
Arbeitgeber, die Nicht-EU-Bürger ohne Arbeitsvertrag beschäftigen, können einen Antrag auf Legalisierung stellen.
Diese Möglichkeit ist auf der Grundlage des Dekretes Nr. 109 vom 16. Juli 2012 möglich, das am 9. August in Kraft getreten ist und Legalisierungen von ausländischen Bürgern mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus vorsieht, die eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Anstellung besitzen.
Das Rechtsdekret Nr. 109 wurde nämlich erlassen, um die Anweisung 2009/52/CE umzusetzen, die eine Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten im Kampf gegen illegale Einwanderung stärken möchte und Arbeitgebern verbietet, Bürger aus Drittstaaten zu beschäftigen, die keine reguläre Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Sie umfasst auch minimale Vorschriften zu Strafmaßnahmen und Vorgehensweisen gegen solche Arbeitgeber.
Dokumentation in pdf:
Die Vorschrift (ITALIENISCH | ENGLISCH | SPANISCH| BENGALI)
Anweisungen zur Beitragszahlung
Beispiel für Beitragszahlungen nach F24 für Hausangestellte
Beispiel für Beitragszahlungen nach F24 Leiharbeit
Weitere Informationen erhältlich bei: www.interno.gov.it |