PRESSEMITTEILUNG:
Durch das Urteil zum Fall Hirsi und anderer gegen Italien hat der Richter in Straßburg die Praxis der Abschiebungen auf dem Meer verurteilt, die von italienischen Schiffen wiederholt vollzogen wurden, ohne dass den Migranten, die gegen ihren Willen ans libysche Ufer zurückgeschickt wurden, die Möglichkeit gewährt wurde, Asyl oder andere internationale Schutzmaßnahmen zu beantragen.
Es ist eine historische Entscheidung, die auch die Zahl der Opfer im Mittelmeer vermindern kann, deren Zahl 2011 mindestens 1.500 betrug.
Das Urteil bezieht sich auf die bekannte italienische Entscheidung, auf italienischen Schiffen ca. 200 Menschen somalischer und eritreischer Nationalität (darunter Kinder und schwangere Frauen) gegen ihren Willen nach Tripolis zurückzubringen, ohne dass sie identifiziert, angehört und nicht einmal vorher über ihr Schicksal informiert wurden. Auf diese Weise konnten die in internationalen Gewässern am 6. Mai 2009 35 Meilen südlich von Lampedusa aufgegriffenen Migranten nicht einmal einen Antrag auf internationalen Schutz in Italien stellen.
Viele Abgeschobenen wurden anschließend bei ihrer Rückkehr nach Libyen misshandelt. Andere starben beim Versuch, noch einmal die italienische Küste zu erreichen, wie einige Reisegefährten später mitteilten und wie andere Angehörige und Freunde berichteten, die glücklicherweise nach Italien kommen konnten und bei der Gemeinschaft Sant'Egidio Aufnahmen fanden.
Unter den Geretteten waren einige, die nach der Abschiebung ihr Leben wiederum auf dem Meer aufs Spiel gesetzt haben und schließlich nach Italien gelangen konnten und einen Flüchtlingsstatus erhielten.
Die Gemeinschaft Sant'Egidio hatte der italienischen Regierung den eindringlichen Vorschlag gemacht, keine wahllose Abschiebung vorzunehmen, die gegen die europäischen Standards verstößt. Diese verbieten
1) Abschiebungen und Rückführungen nach dem Non-refoulement-Prinzip in ein Land, in dem die Gefahr von Folter oder anderer unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung besteht
2) kollektive Abschiebung von Ausländern nach Art. 4 des Protokolls Nr. 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), bevor sie identifiziert wurden, und Übergabe an libysche Behörden (die den internationalen Konventionen bekanntermaßen nicht zugestimmt hatten)
3) Ausweisung von Menschen, ohne dass sie zuvor die Möglichkeit erhalten, einen Antrag auf Schutz in Italien zu stellen.
Zahlreiche Berufungen wurden angenommen, und bei vielen der Abgeschobenen wurde durch den Einsatz von ACNUR nach einer zweiten Überfahrt der Asylantrag angenommen. Viele Flüchtlinge flohen nach Ausbruch des Konflikts in Libyen nach Tunesien, andere wurden von regimetreuen Milizen und auch von Aufständischen misshandelt, andere mussten sich in der Wüste ohne Wasser und Nahrung verstecken. Die Gerichtsvereinigung für den Schutz der Menschenrechte erinnert daran, dass E.B., einer der Kläger, später Italien erreichen konnte und über Monate hinweg im Aufnahmelager in Crotone warten musste, bis über seinen Asylantrag entschieden wurde. Am 21. Juni 2011 wurde ihm von den italienischen Behörden nach einer ersten Ablehnung der Flüchtlingsstatus gewährt.
Wir freuen uns nicht über die Verurteilung unseres Landes, auch wenn das vorhersehbar war und wenn die Gemeinschaft Sant'Egidio die italienische Regierung aufgefordert hatte, das Vorgehen zu überdenken.
Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes sollte nach unserem Wunsch endgültig eine weise Politik ermöglichen, die die Menschenrechte angesichts der großen weltweiten Migrationen achtet. Es ist eine Gelegenheit, um auf klare und transparente Weise eine abgestimmte europäische Initiative einzuleiten, um das Problem der Migration nach Europa zu behandeln.
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