Comunità di S.Egidio



















von
Stefania Tallei

In Italien


Alter Druck des Gef�ngnisses Regina Coeli in Rom

Der Anteil der Gef�ngnisinsassen unter der Bev�lkerung hat sich in den letzten Jahren merklich erh�ht. Die �berf�llung der Gef�ngnisse und die zu geringen Arbeitsm�glichkeiten in den Anstalten wie auch die lange Wartezeit vor den Prozessen geh�ren zu den gravierendsten aktuellen Problemen der italienischen Strafjustiz. Der �berwiegende Teil der Gefangenen besteht aus Drogenabh�ngigen und Ausl�ndern. In Rom zum Beispiel sind ungef�hr ein Drittel aller Inhaftierten drogenabh�ngig, ein Drittel sind ausl�ndischer Herkunft. Diese Tendenz gilt immer mehr f�r das gesamte Land. Die Straftaten, wegen derer diese Personen angeklagt oder verurteilt wurden, geh�ren haupts�chlich zum Gebiet der sogenannten Kleinkriminalit�t.

Die Armut ist oft Ursache daf�r, da� sich die Zeit der Haft verl�ngert, wodurch sich die Ausgrenzung aus dem sozialen Leben und dem Arbeitsproze� verst�rkt. Die soziale Ungleichheit verhindert f�r diejenigen, die keine Hilfe von au�en haben und ohne Wohnung sind, da� sie andere Strafarten alternativ zur Inhaftierung in Anspruch nehmen k�nnen.

Bei relativ geringf�gigen Straftaten, jedenfalls f�r den vorgesehenen Zeitraum von zwei oder drei Jahren, k�men alternativ zur Inhaftierung andere Strafen in Frage, bei denen ein Teil (Freigang) oder die ganze Strafe (unter Aufsicht des Bew�hrungshelfers) au�erhalb der Gef�ngnismauern verb��t werden kann. Doch der Zugang zu diesen Vorteilen wird faktisch durch eine Reihe von Umst�nden versperrt, aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Ausgangslage, durch pers�nliche und famili�re Schwierigkeiten, unter denen die Betroffenen zu leiden haben.

Diese Personen verf�gen nicht �ber die n�tigen Mittel, um alternative Strafen zu erhalten. Es ist schwierig und oft unm�glich, da� ein Richter solche Strafen verh�ngt, wenn es keine Personen au�erhalb gibt, die Garantien anbieten, wenn es oft keine Wohnung gibt. Diese Faktoren betreffen nicht nur die Personen, die schon endg�ltig verurteilt worden sind, sondern auch Untersuchungsh�ftlinge, deren Proze� noch nicht abgeschlossen ist.