Bekanntermaßen kann bis 15. Oktober von der Vorschrift über "Selbstregulierung" zur Legalisierung von illegalen ausländischen Arbeitsnehmern Gebrauch gemacht werden.
Gestern wurde eine wichtige Erläuterung über die Vorgehensweise veröffentlicht, die vielen Immigranten eine Legalisierung ermöglicht.
Denn da illegale Ausländer von Gesetz her keine Dokumente der öffentlichen Verwaltung (außer in seltenen Fällen) erhalten können, gab es Vorbehalte und Angst gegenüber dieser Aufforderung, die unerlässlich ist, um den Aufenthalt in Italien zu bestätigen.
Am 4. Oktober hat die Staatsanwaltschaft eine wichtige Maßgabe zur Frage von Dokumenten öffentlicher Einrichtungen veröffentlicht, um den Aufenthalt in Italien von ausländischen Arbeitnehmern, die eine Legalisierung anstreben, bis zum 31. Dezember 2011 zu bestätigen.
Wir bringen unsere Zufriedenheit über diese Klärung zum Ausdruck. Es reicht ein Dokument einer öffentlichen Einrichtung und einer privaten Organisation oder einer kommunalen Behörde, die öffentliche Funktionen ausüben, beispielsweise: SIM-Karten, namentlich ausgestellte Verkehrsausweise, Dokumente von Betreuungseinrichtungen oder religiösen Organisationen, etc
Auch Dokumente von Konsulaten und diplomatischen Vertretungen und teilweise auch entsprechende Grenzstempel anderer Schengenstaaten sind gültig.
Diese Erläuterungen in pdf:
Anpassungen zur Selbstregulierung (4.10.2012): ITALIENISCH
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Weitere Informationen:
Was ist die Selbstregulierung? (15.9.2012): ITALIENISCH | CHINESISCH | BENGALI
"Immigration: Riccardi, letzte Hürde zur Regulierung genommen" - Erklärung des Ministers für Internationale Zusammenarbeit und Integration >
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